Als Heilmasseurin bin ich dazu berechtigt, Heilbehandlungen durchzuführen. Allerdings NUR auf Anordnung eines Arztes! Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung zu Behandlungsbeginn mit.
Eine teilweise Rückvergütung durch deine zuständige Krankenkasse kannst du dann geltend machen, wenn die ärztliche Verordnung VOR BEHANDLUNGSBEGINN von deiner zuständigen
Krankenkasse bewilligt wurde! Die aktuellen Tarifbestimmungen fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasa nach.
Die verbleibenden Kosten übernehmen in der Regel private Krankenversicherungen. Bitte frage deine zuständige Zusatzversicherung VOR BEHANDLUNGSBEGINN welche Schritte dafür notwendig sind!
Für die Behandlung von Bewegungseinschränkungen und Schmerzzuständen verwenden wir die Techniken Klassische Massage, Lymphdrainage, Fußreflexzonentherapie, Dorn-Breuss-Methode, struk. Ostheopathie nach Ackermann. Die einzelnen Techniken werden zu einer individuellen Behandlung kombiniert, um bestmögliche Linderung und Beschwerdefreiheit zu erreichen und um Sie optimal zu behandeln.
Bitte beachten Sie, dass Erkrankungen am Bewegungsapparat, Schmerzen, Operationen, etc. nach einer besonderen Behandlung verlangen.
Bundesweit gesetzlich wird dies über das Heilmasseurgesetz geregelt, d.h. es gibt gewisse Standards in der Ausbildung und eine klare Regelung, wer, was, machen darf.
Kontaktieren Sie mich: Tel: +43 650 371 3552, E-Mail: office@massagegraber.net